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Ansprechpartner*in: Pfarrer Thomas Köster (Vorsitzender des Wahlausschusses)
Tel.: 0234 494183 | Email: thomas.koester@bistum-essen.de
verschiedene / wechselnde Orte
Ihre Zeitinvestition für dieses Engagement beläuft sich brutto auf 2 Stunden pro Woche (ganzes Jahr / regelmäßig).
Der Pfarrgemeinderat trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen, die in der Regel als Abendtermine in der Woche (an wechselnden Wochentagen nach vorherigen Absprache bzw. gemeinsamer Festlegung im Pfarrgemeinderat) stattfinden. Darüber hinaus findet einmal im Jahr (an einem Samstag) ein Klausurtag des Pfarrgemeinderats statt. Regelmäßig finden auch gemeinsame Treffen mit der Pastoralkonferenz und dem Kirchenvorstand statt. Die Amtszeit des Pfarrgemeinderats beträgt 4 Jahre.
Engagementkalender:
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Der Pfarrgemeinderat (PGR) verantwortet gemeinsam mit dem Pastoralteam die inhaltliche und strategische Ausrichtung und Entwicklung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei, den Gemeinden und den Kirchorten. Er koordiniert, unterstützt und vernetzt die Gruppierungen mit ihren Angeboten an den einzelnen Kirchorten, und trägt die Sorge für eine geordnete / strukturierte Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren wollen, sei es mit befristeten Initiativen und Projekten oder mit ihrem Charakter einer bereits bestehenden Verfasstheit als Verein, Gemeinschaft oder Initiative. Der PGR verwaltet den Seelsorgeetat der Pfarrei und unterstützt damit Initiativen an den Kirchorten / in den Gemeinden. Der Pfarrgemeinderat sorgt für eine kontinuierliche, transparente Öffentlichkeitsarbeit.
- Freude an Veränderung und Interesse daran, über die Zukunft von Kirche, Pfarrei und Gemeinde nachzudenken
- Interesse an Vernetzung und daran, das "Gesamte" der Pfarrei im Blick zu behalten
- Bereitschaft, sich nach Interesse und zeitlichen Möglichkeiten in bestimmte Projekte oder Inititativen einzubringen
- Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden durch alle Katholik*innen der Pfarrei gewählt, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Wählbar ist man, wenn man katholisch ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Wer nicht in der Pfarrei wohnt, aber in ihr aktiv ist kann durch eine vorherige formelle Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste der Pfarrei aktives (und passives) Wahlrecht erhalten.
- Die nächste Wahl findet am 6./7.11.2021 statt. Um Mitglied des Pfarrgemeinderats werden zu können, müssen Wahlvorschläge entsprechend rechtzeitig vorher (bis spätestens 26.9.21) beim Wahlausschuss eingehen.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderats sind öffentlich. Interessierte an einer Mitarbeit sind als Gäste herzlich willkommen.
Auch die Mitarbeit in sogenannten "Teams in pastoralen Handlungsfeldern" an den einzelnen Orten, in den einzelnen Gemeinden bzw. zu bestimmten übergreifenden Themen ist möglich, ohne selbst Mitglied im Pfarrgemeinderat zu sein.
Bei Fragen und Interesse steht der Vorsitzende des Wahlausschusses des Pfarrgemeinderats gerne zur Verfügung.
Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen / Fundraising, Organisation / Konzeption, andere / keine Angabe
junge Erwachsene , Erwachsene , Senior*innen , Gemeindemitglieder
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